Bisher galt, dass IVDs (In-Vitro-Diagnostika), die der Erkennung einer der im Infektionsschutzgesetz genannten Krankheiten dienen, nur an medizinisches Fachpersonal abgegeben werden dürfen. Dies hat sich nun geändert. (mehr …)
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Bisher galt, dass IVDs (In-Vitro-Diagnostika), die der Erkennung einer der im Infektionsschutzgesetz genannten Krankheiten dienen, nur an medizinisches Fachpersonal abgegeben werden dürfen. Dies hat sich nun geändert. (mehr …)
Seit dem 15. Oktober 2020 gilt die neue Teststrategie der Bundesregierung, die sich insbesondere auf die geplante Verwendung von Corona-Schnelltests auswirkt. Ziel der Coronatest-Strategie ist es, Personal, Besucher und Bewohner/Patienten von Heimen und Krankenhäusern umfangreicher und schneller testen zu können,...
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